Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB im PILATESRAUM BERLIN

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für den Trainingsbetrieb im PILTATESRAUM BERLIN für Teilnehmerinnen und Teilnehmer (im folgenden „Teilnehmer“) sowie Catherina Burkhardt oder von ihr eingesetzte Trainerinnen oder Trainer (im folgenden „Betreiber“). Der Trainingsbetrieb findet in Form von Kursen in Gruppen, einem Quattrotraining (Training zu Viert), Triotraining (Training zu Dritt), Duotraining (Training zu Zweit) und einem Solotraining (allein) statt.

2. Teilnahmebedingungen

Teilnehmer kann jede volljährige Person sein. Minderjährige benötigen das Einverständnis ihrer Eltern. Voraussetzung für den Status als Teilnehmer ist weiterhin das Vorliegen eines rechtsgültigen Anmeldeformulars. Auf diesem müssen eventuelle Erkrankungen, Verletzungen sowie körperliche Einschränkungen angegeben werden. Der Betreiber behält sich vor, bei Bedarf ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu verlangen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin Erkrankungen, Verletzungen und körperliche Einschränkungen, die nach dem Ausfüllen des Anmeldungsformulars auftreten, dem Betreiber vor der nächsten stattfindenden Kursstunde anzugeben. Im Übrigen willigt der Teilnehmer ein, eigenverantwortlich an den Kursen teilzunehmen.

3. Kursanmeldung

Die Teilnahme an einer Kursstunde setzt eine verbindliche Anmeldung voraus. Diese Anmeldung kann beim Betreiber persönlich, telefonisch, durch SMS oder per E-Mail oder online erfolgen (Kontakt nur über Mobil: 01734950501 oder an cb@pilatesraum-berlin.de). Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie durch den Betreiber bestätigt wurde oder bei Anmeldung online. Eine Teilnahme an einer Kursstunde ohne vorherige Anmeldung ist nur nach Maßgabe freier Plätze möglich (drop in).

Eine Anmeldung zu einer Kursstunde ist verbindlich. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, so muss dieser spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt werden. Bei einer kurzfristigeren Absage ist das Kursentgelt zu bezahlen (bei Verträgen verfällt der Termin ersatzlos, auch wenn er von einem anderen Teilnehmer wahrgenommen wird).

4. Zahlungskonditionen

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwehrsteuer in Höhe von 19%.

Die Bezahlung der Kursgebühren hat im Voraus zu erfolgen. Ein Teilnehmer, der bei Antritt einer Kursstunde noch nicht bezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Teilnahme an der Kursstunde, unabhängig davon, ob eine Anmeldung zu der betreffenden Kursstunde erfolgt ist.

Die Bezahlung von Einzeltrainings erfolgt einzeln. Werden 10er/20er-Karten oder Kombikarten erworben, so sind diese bis zum Beginn der ersten vereinbarten Kursstunde zu bezahlen. Bei Verträgen wird das Kursentgelt jeweils am Monatsanfang für den laufenden Monat fällig.

Kursgebühren können bar beim Betreiber entrichtet werden. Alternativ kann beim Betreiber die Kontoverbindung für Überweisungen des Kursentgeltes erfragt werden. Die Entrichtung von Kursgebühren durch Überweisung gilt erst bei Zahlungseingang auf das Konto als entrichtet.

5. Ablauf des Trainings

Die Kursdauer einer Kursstunde beträgt 60 Minuten. Der Kursraum darf nur barfuß, in rutschfesten Socken oder in sauberen Sportschuhen betreten werden (je nach Kurskategorie).

Die Teilnehmer willigen ein, dass während der Kurse Hospitationen zu Ausbildungszwecken stattfinden.

Die Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie am Beginn der Kursstunde in ihrer Trainingsbekleidung bereitstehen. Das Nichterscheinen eines Teilnehmers wird wie eine verspätete Absage behandelt. Zu Beginn der Kursstunde können die Plätze verspäteter Teilnehmer an wartende Teilnehmer vergeben werden (drop in). Der Betreiber behält sich vor, mit Verspätung eintreffende Teilnehmer von der betreffenden Trainingseinheit auch dann auszuschließen, wenn der Kursplatz noch frei ist, ein verspäteter Einstieg in den Kurs jedoch ein erhöhtes Verletzungsrisiko begründen würde. In diesem Falle ist das Kursentgelt trotzdem zu entrichten.

6. Einzeltraining – 10er/20er-Karte/Kombikarten - Verträge

    Einzeltraining

Für ein Einzeltraining wird ein einzelner Termin für eine Kursstunde vereinbart. Alternativ gibt es die Möglichkeit, zu Beginn einer Kursstunde freie Kursplätze zu besetzen (drop in). Das Einzeltraining muss vor Kursantritt bezahlt werden.

    10er/20er-Karten/Kombikarten

Eine 10er/20er-Karte/Kombikarte muss vor Antritt der ersten Kursstunde bezahlt werden. Die 10er/20er-Karte/Kombikarte wird für eine bestimmte Kurskategorie gekauft. Diese Kurskategorie wird online vermerkt. Der Teilnehmer hat Einsicht in sein online-Kundenprofil.

Die Kurstermine können einzeln oder mehrere auf einmal im Voraus gebucht werden. Dabei hat der Teilnehmer die Wahl zwischen allen Kursarten der vermerkten Kurskategorie im Mattenprogramm (Gruppe). Bei den Gerätetrainings (Quattro, Trio, Duo) werden feste Termine vereinbart. Außerdem kann er Kursarten von billigeren Kurskategorien wählen, ohne dass eine Rückzahlung des Differenzbetrages der Kursgebühr erfolgt. Die Vereinbarung der Termine ist verbindlich. Bei Teilnahme an den Terminen oder nicht fristgerechter Absage von Terminen wird je eine Einheit von der 10er/20er-Karte/Kombikarte abgezogen.

10er-Karten sind 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, 20er-Karten 6 Monate und Kombikarten 4 Monate. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, binnen dieser Zeit ausreichend viele Termine zu vereinbaren. Danach verfallen noch nicht vereinbarte Termine.

    Verträge

Mit Verträgen wird die regelmäßige wöchentliche Teilnahme an Kursen geregelt. Hierfür ist ein Monatsbeitrag zu bezahlen. Verträge können nur mit Catherina Burkhardt abgeschlossen werden. Diese AGB sind ergänzend zu den Vertragsbedingungen der Verträge anzuwenden.

7. Nachholstunden

Rechtzeitig abgesagte Termine dürfen nachgeholt werden. Die Nachholstunden müssen vorher vereinbart werden. Die Terminvereinbarung für eine Nachholstunde steht unter dem Vorbehalt, dass freie Plätze in einem Kurs der gleichen Kurskategorie vorhanden sind.

Eine Erstattung von Kursgebühren einer 10er/20er-Karte/Kombikarte oder einer gebuchten Einzelstunde ist nicht möglich. Weist der Teilnehmer nach, dass er aus medizinischen Gründen für längere Zeit nicht an Kursen teilnehmen kann, kann allerdings die Frist von 3/4/6 Monaten (je nach Karte) zur Wahrnehmung der Kurstermine ausgesetzt werden.

8. Kursauswahl – Kursverlegung – Schließungszeiten

Bei Krankheit des Betreibers bemüht sich dieser um schnellen Ersatz. Sollte dies nicht möglich sein, werden alle Teilnehmer vor Kursbeginn informiert, dass die Kursstunde ausfällt. Ausgefallene Kursstunden dürfen vom Teilnehmer nachgeholt werden.

Der Betreiber behält sich vor, den Kursplan nach Vorankündigung zu ändern. In diesem Fall wird den Kursteilnehmern für ihre gebuchten Kurstunden ein Ersatztermin angeboten.

An gesetzlichen Feiertagen bleibt der PILATESRAUM BERLIN geschlossen. Überdies kann der PILATESRAUM BERLIN für 4 Wochen im Jahr urlaubsbedingt geschlossen werden. Die Schließungszeiten werden 4 Wochen im Voraus bekanntgegeben.

9. Haftung

Eine Haftung von PILATESRAUM BERLIN für Schäden, die sich der Teilnehmer bei der Benutzung des Studios und der Geräte zuzieht sowie für Schäden wegen nicht mitgeteilter Beschwerden und Krankheiten ist ausgeschlossen. Für Garderobe und Wertsachen der Teilnehmer ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

10. Hausordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Weisungen des Betreibers zu befolgen, soweit diese einem ordnungsgemäßen Ablauf des Betriebs dienen.

11. Datenschutz

Zum Zwecke einer optimalen Betreuung der Teilnehmer speichert der Betreiber intern persönliche Daten. Diese unterliegen dem datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden ohne Einwilligung des Teilnehmers nicht nach extern weitergegeben.

12. Schlussbestimmungen

Anwendbar ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Betreibers abzutreten.

Sollte eine Regelung der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so tritt an die Stelle eine Regelung, die nach Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. In jedem Fall wird dadurch die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht berührt.